Freiburg (SID) – Fußball-Bundesligist SC Freiburg hat im Streit um die Nutzung seines neuen Stadions lediglich einen kleinen Teilerfolg erzielt. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied, sind Abendspiele sowie Partien an Sonntagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr am neuen Standort zulässig, sofern sie nur „unwesentlich“ in die Ruhezeiten hineinreichen. Für Begegnungen des DFB-Pokals oder mögliche Europapokalspiele erteilte das Gericht sogar eine generelle Genehmigung, auch wenn die Partien hauptsächlich zu den Ruhezeiten stattfinden.
Im Oktober des vergangenen Jahres hatte der VGH geurteilt, dass die neue Arena am Flugplatz aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte daraufhin erklärt, dass nach Einschätzung der Behörde der Beschluss auf der Berücksichtigung veralteter Lärmschutzwerte beruhe.
Entsprechend reichte das Regierungspräsidium eine „Anhörungsrüge“ ein, und der VGH rollte den Fall neu auf. Zumindest dürfte der SC gemäß dem neuen Beschluss nun am Samstagabend um 18.30 Uhr Bundesliga-Heimspiele bestreiten, Partien am Freitagabend und am Sonntagmittag um 13.30 Uhr sind im Ligaalltag weiter verboten.
Als Ruhezeiten werden täglich der Zeitraum zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonntagen die Zeitspanne zwischen 13 Uhr und 15 Uhr deklariert. Das neue Stadion für knapp 35.000 Zuschauer, für das Baukosten in Höhe von 76 Millionen Euro veranschlagt sind, soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.
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