Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen Anwar El Ghazi vom Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 eingeleitet. Das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft auf SID-Anfrage.
„Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts“, teilte die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft mit. Zuerst hatte die FAZ darüber berichtet.
Die Mainzer Verantwortlichen wollten den Vorgang gegenüber der FAZ nicht kommentieren. Sportvorstand Christian Heidel zeigte sich am Freitag aber sichtlich genervt vom Fall El Ghazi. „Ich erkläre mir da gar nichts mehr. Ich werde da auch keine Erklärungen mehr abgeben. Ich glaube, jeder hat inzwischen gemerkt: Das hat mit Fußball und mit Sport nichts mehr zu tun. Das ist ein höchst politisches Thema, ein höchst juristisches und auch arbeitsrechtliches Thema“, sagte Heidel.
Der Fall des Mainzer Stürmers El Ghazi war zuletzt eskaliert. Der Spieler war zunächst nach einem israelfeindlichen Instagram-Post vom Klub suspendiert worden. Am Montag hatte der FSV jedoch mitgeteilt, El Ghazi habe Reue gezeigt und werde nach einer Abmahnung wieder eingegliedert. Am Mittwoch erklärte El Ghazi in einem weiteren Post aber, dass er seine Position nicht bereue und bezichtigte Mainz 05 indirekt der Lüge.
Inhaltlich will sich Heidel zu dem Fall vorerst nicht mehr äußern. „Ich habe kein Interesse, irgendein falsches Wort zu sagen, das irgendwie gegen uns verwendet werden kann“, sagte der 60-Jährige: „Das ist ein Fall, den es bei Mainz 05 noch nie gab, und ich bedauere es zutiefst, dass so etwas passieren kann. Da kann bei Mainz 05 aber niemand etwas dafür.“
El Ghazi hatte sich am Montag krankschreiben lassen. Heidel bestätigte am Freitag nur, dass der 28-Jährige am Samstag (15.30 Uhr/Sky) gegen RB Leipzig nicht im Kader stehen werde. „Wir reden hier über einen Fall, den die ganze Welt interessiert. Wir werden als Vorstand von Mainz 05 dann eine Erklärung abgeben, wenn irgendetwas entschieden worden und vorher geprüft worden ist. Ich bitte um Verständnis, dass das mit unserem Geschäft nichts zu tun hat.“
SID