Im Fall des ehemaligen Weltmeisters Jerome Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I entschieden, auf eine Revision zu verzichten. Diese Mitteilung erfolgte nach einer gründlichen Prüfung, wobei noch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen. Die Anklage fokussiert sich darauf, dass die Begründung für die Vorbehaltsstrafe als unzureichend erachtet wird, was eine mögliche erfolgreiche Revision nahelegen könnte.
Die Staatsanwaltschaft wies jedoch darauf hin, dass das Verfahren seit über fünf Jahren anhängig ist. Im Interesse der betroffenen Parteien, insbesondere der Geschädigten und ihrer Kinder, sei eine weitere Verzögerung nicht zumutbar.
Im Juli wurde Boateng vom Landgericht München I wegen Körperverletzung verwarnt und erhielt eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 200.000 Euro. Diese Strafe gilt als auf Bewährung, und Boateng müsste nur zahlen, falls er erneut straffällig wird. Der Vorwurf, er sei ein „notorischer Frauenschläger“, fand im Rahmen des Verfahrens keine Bestätigung.
Die Verwarnung setzt sich aus 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro zusammen. Damit entsprach die Entscheidung nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 1,12 Millionen Euro gefordert hatte. Die Verteidigung von Boateng plädierte lediglich für eine moderate Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage.
Der Prozess beschäftigt sich mit einem Vorfall, der während eines Karibikurlaubs vor sechs Jahren stattfand, als Boateng und die Mutter seiner 13 Jahre alten Zwillinge betroffen waren. Boateng, der 2014 mit der deutschen Nationalmannschaft den WM-Titel errang, spielt seit diesem Sommer für den Linzer ASK in Österreich.