Madrid (SID) – Das gescheiterte Super-League-Projekt ist für die Europäische Fußball-Union (UEFA) weiterhin ein juristisch schwieriger Fall. Ein Madrider Handelsgericht hat der UEFA nun per Einstweiliger Verfügung auch „verdeckte Strafmaßnahmen“ gegen die neun geläuterten Klubs untersagt, die sich von der Idee einer europäischen Eliteliga schnell wieder verabschiedet hatten. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Dasselbe Gericht hatte dem Kontinentalverband schon im April, kurz nach Ausrufung und Scheitern der Super League, Vergeltungsmaßnahmen verboten. Neun der insgesamt zwölf Vereine zeigten sich dann ohnehin einsichtig und erklärten sich bereit, eine Saison lang auf fünf Prozent ihrer Einnahmen aus UEFA-Wettbewerben zu verzichten.
Zudem sollten sie zusammen 15 Millionen Euro für die Förderung des Jugend- und Breitenfußballs spenden. Auch verpflichteten sie sich unter anderem zur Zahlung von 100 Millionen Euro, sollten sie in Zukunft versuchen, an einem nicht genehmigten Wettbewerb teilzunehmen. In diesen als „Vereinbarung“ bezeichneten Maßnahmen sieht das Gericht nun aber einen „klaren Verstoß“ gegen die Anordnung aus dem April, sie sollen daher aufgehoben werden.
Auch das Vorgehen der UEFA gegen das uneinsichtige Trio Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin stockt. Ende Mai hatte der Verband ein Disziplinarverfahren eröffnet und mit empfindlichen Sanktionen gedroht, Anfang Juni wurde es ohne Angabe von Gründen ausgesetzt.
Text und Fotos: SID
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