Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die am 27. Juni gegen Schalke 04 verhängte Geldstrafe um 10.000 Euro auf 83.160 Euro reduziert.
Frankfurt am Main (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die am 27. Juni gegen Bundesliga-Aufsteiger Schalke 04 verhängte Geldstrafe um 10.000 Euro auf 83.160 Euro reduziert. Es war Fehlverhalten von Fans geahndet worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Von der verhängten Summe kann der Verein bis zu 27.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2023 nachzuweisen wäre.
„Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung blieb der Zusammenhang zwischen dem Platzsturm und den Verletzungen einiger Schalker Zuschauer fraglich. Daher haben wir die Sanktion entsprechend angepasst“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 7. Mai wurden im Fanblock der Gastgeber mindestens 40 Bengalische Feuer und acht blaue, weiße und schwarze Rauchtöpfe gezündet, der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Weiterhin wurden während des Spiels insgesamt 31 rote und weiße Bengalische Feuer gezündet.
Außerdem stürmten ungefähr 1500 bis 2000 Schalker Anhänger nach dem Abpfiff unkontrolliert das Spielfeld. Auch hier wurden mehrere Leuchtfackeln und Rauchtöpfe gezündet. Es gab nach Spielschluss mehrere verletzte Personen, darunter mindestens vier Schwerverletzte. Ein Polizeibeamter wurde zusätzlich auf dem Arena-Ring im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Anhänger verletzt.
Bild: Das Sportgericht mindert die Geldstrafe für Schalke 04 (© AFP/SID/INA FASSBENDER)