Frankfurt am Main (SID) – Die Berufung des Drittliga-Spielers Dennis Erdmann gegen seine Acht-Wochen-Sperre wegen „rassistischer Äußerungen“ wird vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am 13. Oktober (10.30 Uhr) mündlich verhandelt. Der Abwehrspieler des 1. FC Saarbrücken war am 13. September vom DFB-Sportgericht wegen „krass sportwidrigen Verhaltens“ mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden.
Das Gericht war dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt und sah es nach mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Saarbrücker selbst bestreitet die Vorwürfe und legte kurz nach der Urteilsverkündung ebenso wie sein Klub Berufung gegen den Richterspruch ein.
Text und Fotos: SID
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