Das DFB-Sportgericht hat den Zweitliga-Tabellenführer Darmstadt 98 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt.
Frankfurt am Main (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Tabellenführer Darmstadt 98 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 37.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Während und nach dem DFB-Pokalspiel bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar hatten Darmstädter Anhänger mindestens 62 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.
Bild: SV Darmstadt muss zur Kasse (© FIRO/SID)