Köln (SID) – Fußball-Bundesligist 1. FC Köln muss für die Vermittlung des Profis Anthony Modeste an den FC Tianjin Quanjin aus China endgültige keine Provision von zwei Millionen Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das erstinstanzliche Urteil vom 10. Dezember 2019.
Nachdem der 24. Senat des OLG Köln mit Beschluss vom 2. Juli 2020 darauf hingewiesen hatte, dass er beabsichtige, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln zurückzuweisen, wurde die Klage auf Berufung mit Schriftsatz vom 27. Juli 2020 zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.
Der Franzose Modeste ist inzwischen aus China zum FC zurückgekehrt, der 32-Jährige besitzt in Köln noch einen Vertrag bis 2023.
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