Buenos Aires (SID) – Im Rechtsstreit um die Markenrechte an ihrem Familiennamen haben zwei Töchter des verstorbenen argentinischen Fußball-Weltstars Diego Maradona eine Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in Buenos Aires lehnte den Einspruch von Dalma und Gianinna Maradona gegen die kommerzielle Verwendung des Namens Maradona ab.
Der Weltmeister von 1986 hatte das Markenrecht 2015 an seinen Anwalt Matias Morla übertragen. Die Gewinne daraus sollen seine Schwestern finanziell unterstützen. Maradona starb im vergangenen November im Alter von 60 Jahren an einem Herzinfarkt.
Im März zeigten Dalma und Gianinna Maradona Morla wegen Betrugs an und forderten Ermittlungen gegen dessen Firma. Das zuständige Gericht verbot ihm daraufhin in einer einstweiligen Verfügung vorerst die kommerzielle Nutzung des Namens. Dies wurde jedoch später wieder rückgängig gemacht.
„Die Justiz hat Diegos Willen durchgesetzt, und gemeinsam mit den Schwestern können wir die Marke Maradona nutzen“, erklärte Morla auf Instagram. „Dein Wille, Diego, wird immer respektiert werden.“
Text und Fotos: SID
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