Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch der Breisgauer am Freitag ab.
Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein „schuldhaftes Fehlverhalten“ des Schiedsrichters zurück. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann innerhalb eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.
Text und Fotos: SID