Willi Orban, der Kapitän von RB Leipzig, hat seinen Einspruch gegen eine zwei Spiele umfassende Sperre eingereicht. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat diese Sperre nun bestätigt, was bedeutet, dass Orban weiterhin in der kommenden Bundesliga-Partie gegen den 1. FC Union Berlin fehlen wird.
Der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Achim Späth, erklärte, dass Orbans Foul eine klare Torchance verhindert habe, und die Entscheidung des Sportgerichts, die übliche Strafe von zwei Spielen für ein solches nicht schwerwiegendes Foul festzusetzen, als gerechtfertigt erachtet wurde.
„Abräumen“ in Kauf genommen
Das Gremium unterstrich die bisherigen Entscheidungen des DFB-Sportgerichts. Späth verwies auf die Erfahrung des ungarischen Nationalspielers und stellte fest, dass nicht angenommen werden kann, dass er die Möglichkeit, den Ball nicht nur zu berühren, übersehen hat. Kurz vor dem gefährlichen Strafraum führte er einen riskanten Rettungsversuch durch, was als Notbremse gewertet wurde, wobei er das „Abräumen“ des Gegenspielers bewusst in Kauf nahm.
Im Saisonauftakt gegen den VfL Bochum wurde Orban in der 85. Minute des Spiels mit einer Roten Karte bedacht, nachdem er den VfL-Angreifer Myron Boadu nur durch eine Notbremse stoppen konnte. Trainer Marco Rose hatte gehofft, dass die Strafe milder ausfällt, da Orban den Ball möglicherweise leicht berührt hat.