Frankfurt/Main (SID) – Der Fußball-Weltverband FIFA erhält im Strafverfahren gegen Präsident Gianni Infantino keine umfassende Akteneinsicht. Wie der zuständige außerordentliche Bundesanwalt Stefan Keller mitteilte, wurde eine Beschwerde Infantinos auf Einsicht in sämtliche Ermittlungsunterlagen im Verfahren gegen ihn und den ehemaligen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber vom Schweizer Bundesgericht abgelehnt.
Der FIFA-Präsident müsse lediglich Einsicht in die Namen aller Hilfspersonen erhalten, die zumindest indirekten Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben könnten. Zumindest diesen Teil des Urteils begrüßte der Weltverband in einer Pressemitteilung ausdrücklich. Allerdings erhält die FIFA eben nicht wie gewünscht und gefordert Einsicht in die Verträge und Abmachungen von Bundesanwalt Keller oder die Wortprotokolle der Gerichtskommission.
Infantino ist seit dem vergangenen Sommer in der Schweiz Gegenstand behördlicher Strafermittlungen im Zusammenhang mit der nationalen Justizaffäre um den inzwischen abgelösten Bundesanwalt Lauber. Die Ermittler interessieren sich für die Hintergründe von drei erst nachträglich bekannt gewordenen und nicht protokollierten Geheimtreffen von Infantino und Lauber, der im 2015 aufgedeckten FIFA-Korruptionsskandal federführend war.
Die Meetings waren auf Infantinos Wunsch anberaumt worden. Die Inhalte der Gespräche liegen weiterhin im Dunkeln. Infantino begründete die Treffen mit seiner Aufklärungspflicht.
Fotos: SID
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