Dynamo Dresden verzichtet auf einen Einspruch gegen die herbe Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro wegen des Fehlverhaltens der eigenen Fans.
Frankfurt am Main (SID) – Fußball-Drittligist Dynamo Dresden verzichtet auf einen Einspruch gegen die herbe Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro wegen des Fehlverhaltens der eigenen Fans. „Wir werden nicht in Berufung gehen“, sagte Geschäftsführer Jürgen Wehlend am Montag während einer Medienrunde des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): „Es muss ein Umdenken stattfinden.“
Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitliga-Absteiger verurteilt, weil dessen Anhänger insbesondere bei den Relegationsduellen mit dem 1. FC Kaiserslautern massiv Pyrotechnik abgebrannt und eine Spielunterbrechung provoziert hatten.
Bild: Kein Einspruch gegen Strafe von Dynamo Dresden (© FIRO/FIRO/SID/)