Mannheim (SID) – Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, den die Südwest-Regionalligisten Schott Mainz, Bahlinger SC, Astoria Walldorf, FC Gießen, TSV Steinbach Haiger und Eintracht Stadtallendorf gestellt hatten. Das berichtet der kicker.
Die Kläger wollten erwirken, dass die Wiederaufnahme des Spielbetriebs am Freitag gerichtlich verhindert wird. Die klagenden Vereine argumentierten unter anderem mit den konstant hohen Corona-Fallzahlen und der daraus resultierenden Unzumutbarkeit des Re-Starts noch vor Weihnachten. Zudem plädierten sie dafür, erst wieder Ende Januar zu spielen.
Das Gericht kam nach der mündlichen Verhandlung jedoch zu der Auffassung, dass die Entscheidung zur Saisonfortsetzung rechtens ist. Somit wurde die angeklagte Partei, die Regionalliga Südwest GbR, in ihrer Entscheidung bestärkt, die Saison am kommenden Wochenende fortzusetzen.
Grundlage der Saisonfortsetzung war, dass durch die Corona-Verordnungen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, dem Saarland und Hessen der Trainings- und Spielbetrieb für die Regionalliga-Vereine ab 1. Dezember wieder einheitlich gestattet wurde und somit eine politisch einheitliche Klassifizierung der Spielklasse erfolgt ist. Zum Re-Start gehören auch Testungen von Spielern und Team- offiziellen, die vor den Spielen durchgeführt werden.
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