Köln (SID) – Lutz Michael Fröhlich sieht ein überdurchschnittlich häufiges Eingreifen des Video-Assistenten in der Fußball-Bundesliga als Ansatz für Kritik – allerdings mit Blick auf die Arbeit der Schiedsrichter auf dem Feld. Das sagte der Sportliche Leiter der Elite-Referees in einem Gespräch auf der Website des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Am 15. Spieltag im Januar etwa „hatten wir allein in der Bundesliga neun Interventionen durch die Video-Assistenten“, sagte der 63-Jährige: „Im Durchschnitt sind es in der Regel nur zwei bis drei Interventionen pro Spieltag. Betrachten wir hier die Arbeit der Schiedsrichter auf dem Feld, dann muss man das schon als Verbesserungspotenzial einordnen.“
Die Intervention durch die Video-Assistenten sei „in allen neun Fällen berechtigt“ gewesen: „Wir haben das mit den Schiedsrichtern aufgearbeitet, mit dem Hinweis, dass die korrekte Entscheidung auf dem Feld das erste Qualitätsmerkmal für die Schiedsrichter ist und bleiben muss.“
Die zuletzt viel diskutierten Abseits- und Handspiel-Entscheidungen in Liga und DFB-Pokal bewertet Fröhlich als „komplexe Einzelszenen, die sich in kürzester Zeit aneinanderreihten und bei den Beteiligten eine persönliche Betroffenheit hervorriefen“.
Beim Thema Handspiel sieht Fröhlich „nach dem 13. Spieltag vier Situationen in vier verschiedenen Spielen, in denen ein letztendlich strafbares Handspiel nicht geahndet wurde. Daran werden wir mit den Schiedsrichtern natürlich arbeiten.“
Der nicht gegebene Handelfmeter im Spiel zwischen Bayer Leverkusen und dem VfB Stuttgart (5:2) gehöre dazu. Hier wäre „ein Strafstoß regeltechnisch die beste Entscheidung gewesen“. Bayers Timothy Fonsu-Mensah sei in dieser Situation „aktiv in eine Abwehraktion“ gesprungen und hatte dabei „die abgespreizten Arme oberhalb der Schulterlinie. Das spricht für ein strafbares Handspiel.“
Zwei umstrittene Abseitsentscheidungen im DFB-Pokal bewertet Fröhlich unterschiedlich. Im Duell zwischen Borussia Dortmund und dem SC Paderborn (3:2 n.V.) sieht er eine „korrekte Entscheidung“: Beeinflusst ein Abwehrspieler den Lauf des Balles mit Absicht, „ist eine vorherige Abseitsposition eines gegnerischen Spielers nicht mehr strafbar“.
Es wäre daher „absolut akzeptabel gewesen“, im Spiel zwischen Jahn Regensburg und dem 1. FC Köln (4:3 i.E.) auch „die Abwehraktion des Regensburger Abwehrspielers als ein bewusstes Spielen des Balles zu bewerten. Wir müssen sehen, dass die Regelauslegung dann Akzeptanz findet, wenn sie möglichst praxisnah und verständlich bleibt.“ In diesem Fall sah das Gespann aber eine unbewusste Aktion des Abwehrspielers, das Abseits wurde nicht aufgehoben, das 3:1 für die Kölner zählte nicht.
Fotos: SID
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