Lausanne (SID) – Im Strafverfahren gegen FIFA-Boss Gianni Infantino sollen die Ermittlungen die Schweizer Bundesanwaltschaft ausgeweitet werden. Der als Sonderbundesanwalt eingesetzte Kantonsrichter Stefan Keller hat sich für eine Untersuchung aufgrund des Verdachts auf ungetreue Geschäftsführung ausgesprochen. Anlass ist ein Flug des Schweizers mit einem Privatjet von Surinam in seine Heimat auf Kosten des Fußball-Weltverbandes.
Infantino ist seit dem vergangenen Sommer in der Schweiz Gegenstand behördlicher Strafermittlungen im Zusammenhang mit der nationalen Justizaffäre um den inzwischen abgelösten Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ermittler interessieren sich für die Hintergründe von drei erst nachträglich bekannt gewordenen und nicht protokollierten Geheimtreffen von Infantino und Lauber, der im 2015 aufgedeckten FIFA-Korruptionsskandal federführend war. Die Meetings waren auf Infantinos Wunsch anberaumt worden. Die Inhalte der Gespräche liegen weiterhin im Dunkeln. Infantino begründete die Treffen mit seiner Aufklärungspflicht.
Die neuen Vorwürfe sind seit Sommer bekannt. Vor drei Jahren hatten Infantino am Ende einer Dienstreise nach Südamerika wegen der ungünstigen Linienflug-Verbindungen aus Surinam in die Schweiz einen Privatjet gechartert. Als Grund für die zusätzlichen Ausgaben in geschätzt sechsstelliger Höhe nannte Infantino den FIFA-Instanzen Zeitdruck wegen eines Treffens mit seinem Kollegen Aleksandar Ceferin vom Europa-Verband UEFA, der sich allerdings zum Zeitpunkt der angeblichen Besprechung in offizieller Funktion zu einem bereits länger geplanten Besuch in Aserbaidschan und eben nicht in der Schweiz aufhielt. Trotz der Sachlage genehmigte die FIFA die Sonderausgaben für Infantinos Heimflug.
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