Arthur Theate, Verteidiger von Eintracht Frankfurt, bleibt für ein Bundesligaspiel gesperrt. Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Vereins gegen die Gelb-Rote Karte abgelehnt. Der Vorfall ereignete sich während des Spiels gegen Union Berlin, das 1:1 endete.
Die zweite Gelbe Karte für Theate in der 77. Minute war umstritten. Eintracht Frankfurt argumentierte, Schiedsrichter Harm Osmers habe sich beim foulenden Spieler geirrt. Das Sportgericht sah dies anders.
Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärte die Entscheidung als Tatsachenentscheidung. Eine Änderung wäre nur bei einem offensichtlichen Irrtum möglich gewesen. Frankfurt hat nun 24 Stunden Zeit, Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.