Frankfurt am Main (SID) – Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wird sich auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Juli mit der 50+1-Regel befassen. Dort soll laut DFL-Mitteilung vom Donnerstag mit den 36 Klubs der Bundesliga und 2. Liga das weitere Vorgehen besprochen werden, nachdem das Bundeskartellamt Ende Mai Zweifel an der einheitlichen Anwendung und Durchsetzung der Regel geäußert hatte.
Aufgrund weiterer Themen mit Blick auf den Spielbetrieb der neuen Saison sei die Versammlung ohnehin vorgesehen gewesen. Die 50+1-Regel wurde im Jahr 1999 eingeführt, um einerseits den Erst- und Zweitligisten neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, sowie andererseits den Einfluss von Investoren zu begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter zu erhalten. Demnach muss die Mehrheit der Stimmrechte stets beim Klub liegen.
Das Bundeskartellamt hatte in seiner vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass das Grundprinzip der Regel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sei. Jedoch äußerte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt Zweifel an „der Kombination mit der derzeitigen Förderausnahme“. Konkret gibt es diese Ausnahme bei Bayer Leverkusen, der TSG Hoffenheim und dem VfL Wolfsburg.
Die DFL bekam Zeit, um zur dieser vorläufigen Einschätzung Stellung zu beziehen. Auch die beigeladenen Klubs und Investoren können sich äußern. Am Freitag teilte die DFL mit, das Kartellamt „um eine angemessene Verlängerung der Frist für eine Stellungnahme“ zu bitten. Im Juli 2018 hatte der Ligaverband beim Bundeskartellamt die Prüfung auf Rechtmäßigkeit der 50+1-Regel beantragt.
Text und Fotos: SID
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