Köln (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Zweitligisten VfB Stuttgart gegen die Wertung des Ligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden zurückgewiesen. Das teilte der Verband am Montag mit. „Der Schiedsrichter hat ein strafbares Handspiel wahrgenommen und Elfmeter verhängt. Das war eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an“, sagte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz.
Der Video-Assistent sei „für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung“. Der Aufstiegsaspirant aus Stuttgart hatte die Partie am 17. Mai aufgrund eines Handelfmeters in der Nachspielzeit mit 1:2 verloren, der erst nach der Intervention des Videoschiedsrichters gegeben wurde.
Sportdirektor Sven Mislintat hatte den Einspruch damit begründet, dass „das Verhalten des Schiedsrichters bei der Entstehung des Siegtreffers nach unserer Überzeugung einen Regelverstoß darstellt, der einen unmittelbaren Einfluss auf das Endergebnis des Spiels hatte.“