Das DFB-Sportgericht wird am 24. Februar den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock gegen eine im Januar verhängte Geldstrafe mündlich verhandeln.
Frankfurt am Main (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am 24. Februar den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock gegen eine im Januar verhängte Geldstrafe mündlich verhandeln. In einem Einzelrichterurteil war Rostock mit einer Geldstrafe von 31.200 Euro „wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ belegt worden.
Hansa-Fans hatten im August beim Ligaspiel gegen den FC St. Pauli „diskriminierende und menschenverachtende Banner“ gezeigt, außerdem wurde der Einsatz von Pyrotechnik bestraft.