Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichtverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.500 Euro belegt.
Kaiserslautern (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichtverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.500 Euro belegt. Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurden zwei Fälle eines unsportlichen Verhaltens von FCK-Anhängern geahndet.
Von der verhängten Geldstrafe könne der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Dies müsse dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachgewiesen werden.
Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden (22. April) brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens 40 Bengalische Fackeln ab. Dadurch verzögerte sich die Spielfortsetzung um eine Minute. Zudem warfen FCK-Anhänger während der Partie insgesamt neun Gegenstände wie leere Becher und eine kleine Schnapsflasche in Richtung der Wiesbadener Spieler.
Bild: Der FCK wurde mit einer Geldstrafe belegt. (© FIRO/FIRO/SID/)