Der 1. FC Köln ist vom DFB-Sportgericht wegen fünf Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt worden.
Köln (SID) – Bundesligist 1. FC Köln ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen fünf Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 231.200 Euro belegt worden.
Kölner Zuschauer hatten in den Partien bei Union Berlin am 1. April, gegen Mainz (9. April) sowie den VfL Wolfsburg (7. Mai) und beim VfB Stuttgart (14. Mai) in teilweise erheblichem Maße pyrotechnische Gegenstände gezündet. Sanktioniert wurde auch der Platzsturm von mehr als 1000 Fans in Köln nach dem Wolfsburg-Spiel. Trotz des 0:1 gegen den VfL hatte der FC den Europapokaleinzug perfekt gemacht, die Anhänger verschafften sich in Massen Zugang zum Innenraum.
Europa-League-Sieger Eintracht Frankfurt wurde wegen fünf Fällen „eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst“ mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 44.000 Euro belegt. Union Berlin muss 1000 Euro berappen, die Zweitligisten SC Paderborn und FC St. Pauli werden mit 6900 bzw. 3600 Euro zur Kasse gebeten.
Frankfurt, Union, Paderborn und St. Pauli haben den Urteilen zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.
Bild: Strafe für den 1. FC Köln wegen unsportlichen Verhaltens (© FIRO/FIRO/SID/)