Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung eine zuvor vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe gegen Zweitligist Hansa Rostock um 10.000 Euro reduziert.
Demnach wird der Verein wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Punktspiels gegen den FC St. Pauli am 2. April mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.925 Euro belegt.
Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth, der die Berufungsverhandlung leitete, begründete: „Aufgrund von neuen Zeugenaussagen ergab sich ein neuer Sachverhalt. Danach stellte sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause für das Bundesgericht nicht so hoch dar wie noch zuvor für das Sportgericht.“
Über die Berufung von Hansa gegen die wegen der Zuschauervorkommnisse im Zweitligaspiel gegen den Hamburger SV am 15. Mai verhängte Geldstrafe in Höhe von 54.800 Euro wird das DFB-Bundesgericht zu einem anderen Zeitpunkt gesondert entscheiden.
(SID)
Bild: Hansa Rotock kommt glimpflicher davon (© FIRO/FIRO/SID/.)
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