Frankfurt am Main (SID) – Fußball-Bundesligist 1. FC Köln ist mit seiner Berufung gegen zwei zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen in Gesamthöhe von 177.200 Euro gescheitert. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes wies den Einspruch der Domstädter am Dienstag als unbegründet zurück. Davon könne der FC eine Summe von bis zu 59.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Am 28. Spieltag der Bundesliga-Saison 2021/22 hatten Kölner Anhänger während der Partie bei Union Berlin mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, am letzten Spieltag der abgelaufenen Spielzeit beim VfB Stuttgart sollen mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände gezündet worden sein, wodurch sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Im weiteren Spielverlauf folgten 38 weitere.
Für die Partie in Berlin wurde eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt, für die Partie in Stuttgart eine von 117.200 Euro.
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