Frankfurt/Main (SID) – An die 25 Spiele von Jean-Marc Bosman im Trikot des RFC Lüttich dürfte sich fast niemand erinnern. Oder an den einzigen Treffer, den der Belgier für seinen Klub in der Liga erzielte. Bekanntheit erlangte Bosman dank seines historischen Erfolgs im Gerichtsaal. Doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an jenem 15. Dezember 1995 wirbelte Bosmans Leben durcheinander – und erschütterte den Profifußball in seinen Grundfesten.
In der Geschichte des modernen Fußballs markiert der Tag einen Wendepunkt. Die EuGH-Entscheidung besiegelte das Ende von Ablösesummen nach Ablauf von Verträgen und der bis dahin gängigen Ausländerbeschränkungen. Die Luxemburger Richter stellten quasi über Nacht die Machtverhältnisse zugunsten der Spieler auf den Kopf.
Die folgenschwere Entscheidung zur Klage traf Bosman 1990, nachdem der RFC Lüttich sein Gehalt gekürzt und ihm anschließend die Freigabe für einen Wechsel verwehrt hatte. Ein Transfer in die 2. französische Liga scheiterte an der überzogenen Ablöseforderung des Vereins. Bosman reagierte, klagte sich mit Erfolg über fünf Jahre durch alle Instanzen
Bayern-Boss Karl-Heinz Rummenigge bezeichnete das Urteil einst, als „die schlimmste Katastrophe, die der Klubfußball je erlebt hat“. Seit jenem Tag stopfen sich neben absoluten Superstars inzwischen auch noch selbst mittelmäßige Spieler und ihre Berater Millionen und Abermillionen in die eigenen Taschen.
Früher schoben sich die Klubs bei Transfers das Geld untereinander zu, heute geht das Geld vornehmlich vom Verein zum Spieler. Nur Bosman, Auslöser der Veränderung, schaute in die Röhre.
Sein Leben geriet anschließend aus der Bahn – Schadenersatzzahlungen verprasste er, dazu kamen Alkoholprobleme und Depressionen. „Alle profitieren von mir. Von meinem Kampf. Nur ich, ich habe nichts davon“, sagte der Spieler, dessen Karriere nach 1995 faktisch beendet war, einst dem Spiegel: „Als hätte ich jemandem die richtigen Lottozahlen verraten, aber dann werde ich nicht am Gewinn beteiligt.“
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