Köln (SID) – Der englische Spitzenklub Manchester City darf in den kommenden beiden Spielzeiten nun doch am Europacup teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab am Montag dem Einspruch des Klubs gegen die von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) verhängte Sperre statt. Die Geldstrafe wurde von 30 Millionen Euro auf 10 Millionen reduziert.
Der CAS sah es nach dreitägiger Verhandlung als erwiesen an, dass City gegen Artikel 56 des Financial Fair Play (FFP) verstoßen und nicht ausreichend mit dem Finanzkontrollgremium der UEFA kooperiert hätte. Nicht erwiesen sei der Vorwurf, Manchester habe unrechtmäßige Geldzuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten. Die deshalb vom Kontrollgremium am 14. Februar auferlegte zweijährige Europacup-Sperre für die Mannschaft um Teammanager Pep Guardiola und Nationalspieler Ilkay Gündogan sei daher unangemessen gewesen.
Eine Geldstrafe sei dennoch zu zahlen, betonte der CAS mit Verweis auf die „finanziellen Mittel“ des Klubs sowie die Bedeutung der Kooperation mit den ermittelnden Institutionen, die City verweigert habe. Manchester hatte die Vorwürfe bestritten und war vor den CAS gezogen.
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