Zwei Jahre Strafe für die Fans von Borussia Dortmund und 50.000 Geldstrafe für den BVB. Das heißt, die Fans dürfen die nächste und übernächste Saison nicht beim Auswärtsspiel gegen die TSG Hoffenheim dabei sein. So hat das DFB-Sportgericht entschieden. Der BVB hat dem Widerruf der Bewährungsstrafe hinsichtlich des Zuschauerausschlusses bereits zugestimmt.
Zudem muss Dortmund die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen.
Die Fans von Borussia Dortmund haben Mäzen Dietmar Hopp mehrmals, extrem beleidigt. Die Fans wurden zuerst mit einer Bewährungsstrafe verurteilt, die nun zurückgezogen wurde.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts
„Der Widerruf der Bewährungsstrafe war nach den erneuten Schmähungen gegen Dietmar Hopp als Folge des vorangegangenen Urteils vom 2. November 2018 unausweichlich. Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre.“
Quelle dfb.de
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