Die am vergangenen Freitag in Bochum beim Stand von 2:0 für Borussia Mönchengladbach in der 70. Minute abgebrochene Partie der Bundesliga ist erwartungsgemäß vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit 2:0 Toren und drei Punkte für den fünfmaligen deutschen Meister gewertet worden.
Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann war von einem gefüllten Getränkebecher am Hinterkopf getroffen worden.
Über Sanktionen für den VfL Bochum wird das DFB-Sportgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Das teilte der DFB am Donnerstag mit.
Der Unparteiische Benjamin Cortus hatte am vergangenen Freitag die Begegnung zunächst unterbrochen und eine Viertelstunde später offiziell abgebrochen. Die Bochumer Polizei hatte am Montag einen Tatverdächtigen ermittelt und zur Sache verhört. Laut einer gemeinsamen Erklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums hatte sich der 38-jährige Bochumer aber „im Zuge der Vernehmung nicht zur Sache eingelassen“.
Bochum hatte eine Spielwiederholung gefordert und argumentiert, dass der Straftäter sein Getränk „völlig legal“ gekauft und der Verein deshalb kein Verschulden habe. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete die Spielwertung damit, dass der Klub für das Verhalten seiner Fans verantwortlich sei.
In der Bundesliga-Historie war es der achte Spielabbruch. Letztmals hatte es am 1. April 2011 beim Spiel zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04, als Schiedsrichterassistent Thorsten Schiffner von einem Bierbecher am Kopf getroffen, einen Spielabbruch gegeben.
Text und Fotos: SID