Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt am Freitag mündlich die Berufung des Bundesligisten 1. FC Köln.
Frankfurt am Main (SID) – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag (13.00 Uhr) anstatt wie ursprünglich geplant am Donnerstag mündlich die Berufung des Bundesligisten 1. FC Köln. Damit folgt das Gericht in Frankfurt/Main einem Antrag des Vereins. Bei der Berufung geht es um das Sportgerichtsurteil aufgrund von Zuschauervorkommnissen im Punktspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai.
Kölner Anhänger hatten bis zum Abpfiff 21 Pyrogegenstände gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für die Conference League qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt. Daraufhin verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe von 36.000 Euro.
„Wir verhandeln diesen Fall bewusst mündlich, weil hier das Thema Platzsturm im Fokus steht und das Urteil zum Teil auch grundsätzliche Bedeutung für andere Vereine haben könnte“, sagte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.
Über Berufungen der Kölner gegen drei weitere Urteile des Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Bundesligaspiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den FSV Mainz 05 am 9. April 2022 (18.000 Euro Strafe) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 (117.200 Euro Strafe) wird das DFB-Bundesgericht in schriftlichen Verfahren entscheiden.
Bild: Der 1. FC Köln bekam eine Geldstrafe von 36.000 Euro (© FIRO/FIRO/SID/)