Frankfurt/Main (SID) – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten Preußen Münster als unbegründet zurückgewiesen. Münster hatte sich an der Ansetzung des 28. (31. Mai) und 29. Spieltags (3. Juni) gestört, weil das Team erst am 26. Mai wieder ins Mannschaftstraining zurückgekehrt und die Vorbereitungszeit entsprechend kurz war.
Allerdings hatte der Verein die Beschwedefrist von vier Tagen nicht eingehalten. Dies bestätigte das DFB-Bundesgericht. Preußen Münster hatte zudem nach dem 29. Spieltag einen Einspruch gegen die Wertung des 2:3 gegen Bayern München II eingelegt. Eine Entscheidung des DFB-Sportgerichs dazu steht noch aus.