Köln (SID) – Der englische Fußball-Meister Manchester City darf noch auf eine Teilnahme am Europapokal in den kommenden beiden Spielzeiten hoffen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sprach in der Verhandlung über den Einspruch des Topklubs gegen die von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) verhängte Europapokalsperre am Mittwoch noch kein Urteil. Dieses werde in der ersten Julihälfte erwartet.
Das unabhängige Finanzkontrollgremium der UEFA hatte am 14. Februar entschieden, das Team um die Nationalspieler Leroy Sane und Ilkay Gündogan aufgrund von „schwerwiegenden Verstößen“ gegen das Financial Fairplay zu bestrafen und von allen europäischen Wettbewerben der kommenden zwei Spielzeiten auszuschließen. Zudem wurde der Klub von der UEFA zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro verurteilt.
City bestritt die Vorwürfe, unrechtmäßige Geldzuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten zu haben, und zog vor den CAS. In Lausanne war seit dem vergangenen Montag verhandelt worden, am Ende der Anhörung am Mittwoch drückten beide Parteien ihre Zufriedenheit über den Verlauf des Verfahrens aus.