Bundesliga-Rückkehrer Werder Bremen hat gegen die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe wegen Fehlverhaltens seiner Fans Einspruch eingelegt.
Bremen (SID) – Bundesliga-Rückkehrer Werder Bremen hat gegen die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe (47.800 Euro) wegen Fehlverhaltens seiner Fans Einspruch eingelegt. Der Protest des Klubs richtet sich gegen die ausgesprochene Strafe wegen des Platzsturms nach dem letzten Zweitliga-Heimspiels der vergangenen Saison gegen Jahn Regensburg.
„Es waren von unserer Seite ? auch durch die Polizei anerkannt – alle erdenklichen Maßnahmen im Vorfeld getroffen worden, aber dieser Platzsturm war nicht zu verhindern“, sagte Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald: „Es gab keine Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens. Daher halten wir die Bestrafung für einen Vorfall, den wir nicht hätten verhindern können, für nicht berechtigt.“
Während der Partie gegen Regensburg am 15. Mai wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger auf den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.
Von der verhängten Strafe kann der Verein laut Sportgerichtsurteil bis zu 15.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies muss allerdings dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachgewiesen werden.
Bild: Werder legt Einspruch gegen Geldstrafe ein (© FIRO/FIRO/SID/)