Die deutschen Fußball-Profiklubs haben auf die Diskussionen rund um die coronabedingten Spielabsagen reagiert.
Wiesbaden (SID) – Die deutschen Fußball-Profiklubs haben auf die Diskussionen rund um die coronabedingten Spielabsagen reagiert und eine „Pandemie-Sonderregelung“ verabschiedet. Demnach kann ein Klub die Absetzung eines Spiels beantragen, wenn „mindestens elf der auf der Spielberechtigungsliste aufgeführten Lizenzspieler sich aufgrund einer Infektion mit einer solchen Krankheit in Isolation oder als Kontaktperson von infizierten Personen in Quarantäne befinden“.
Auf diese Regelung einigten sich die Klubs bei ihrer Versammlung am Montag in Wiesbaden. Bei „normalen“ Erkrankungen oder Verletzungen ist einem Antrag „nicht stattzugeben, wenn mindestens 14 spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzmannschaft gemäß Spielberechtigungsliste spielberechtigte Amateure/Vertragsspieler anrechenbar“ zur Verfügung stehen. Darunter müssen sich ? jeweils mit Lizenzspielerstatus ? mindestens sieben Feldspieler und ein Torhüter befinden.
Wie bereits seit Jahren vorgesehen, werden „gesperrte und sporttypisch verletzte“ Spieler auch weiterhin als „anrechenbar zur Verfügung stehend“ gezählt. Dies gilt künftig jedoch nicht mehr für verletzte Spieler, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung ärztliche Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit über einen Zeitraum von insgesamt mindestens 20 Tagen vorliegen.
Bild: Profiklubs beschließen „Pandemie-Sonderregel“ (© FIRO/FIRO/SID/)