Frankfurt am Main (SID) – Der Einspruch von Preußen Münster gegen die Wertung des im DFB-Pokal verlorenen Erstrundenspiels gegen den Bundesligisten VfL Wolfsburg (1:3 nach Verlängerung) wird am Montag, 16. August, (13.00 Uhr) in Frankfurt/Main vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt. Dies teilte der DFB am Donnerstag mit.
Der Regionalligist begründet seinen Antrag mit einem Wechselfehler der Niedersachsen. Trainer Mark van Bommel hatte im Verlauf der Verlängerung bei einem Spielstand von 1:1 einen sechsten Spieler eingewechselt. Im DFB-Pokal sind, anders als zuletzt bei der EM-Endrunde, nur fünf Wechsel erlaubt.
Möglicherweise wird der Ex-Bundesligist vom DFB-Sportgericht zum Sieger des Erstrundenvergleichs erklärt und zieht anstelle der Wölfe in die zweite Runde ein. Möglich erscheint auch die Option eines Wiederholungsspiels.
Text und Fotos: SID
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