Berlin (SID) – Der BFC Dynamo aus Berlin ist als Gegner des Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart in der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde am 7. August vom Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigt worden. Die Revision von Blau Weiß 90 Berlin gegen das Berufungsurteil des Verbandsgerichts des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) wurde als teils unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.
„Ich bin froh, dass für den BFC Dynamo als Berliner Vertreter am DFB-Pokal nunmehr auch juristische Klarheit besteht“, sagte Bernd Schultz, Präsident des BFV. Es wurde durch das DFB-Bundesgericht dargelegt, dass weder der Zeitpunkt des Beschlusses durch den BFV-Beirat am 4. Mai 2021 noch die inhaltlichen Änderungen in der BFV-Spielordnung zu beanstanden seien. Auch ein Verstoß gegen das Prinzip des Fair Play oder den Gleichbehandlungsgrundsatz im DFB-Bundesrecht sei für das Bundesgericht nicht ersichtlich.
Zuvor hatten bereits das Sport- und das Verbandsgericht des Berliner Fußball-Verbandes die Einsprüche von Blau Weiß 90 zurückgewiesen. Zudem wies auch das Landgericht Berlin einen Antrag des Vereins auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den BFV zurück.
Aufgrund der pandemiebedingten zwischenzeitlichen Aussetzung des Spielbetriebs war der BFV im Frühjahr gezwungen, mit den 32 im Landespokal verbliebenen Mannschaften eine Lösung zur Beendigung der Pokalsaison 2020/21 zu finden. Nach zwei Gesprächsrunden entschied sich die Mehrheit der Teilnehmer für eine sportliche Beendigung mit den fünf noch im Pokal befindlichen Regionalligisten.
Text und Fotos: SID
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