Köln (SID) – Der Fußball-Weltverband FIFA hat die im vergangenen Jahr modifizierte Abstellungspflicht von Nationalspielern bis Ende April verlängert. Das gab die FIFA nach einem Beschluss des Ratsausschusses am Freitag bekannt. Damit müssen die Vereine ihre Spieler für die März-Länderspiele nicht abstellen, wenn am Ort des Vereins oder am Ort des Länderspiels eine zwingende Quarantäne von fünf Tagen oder eine Reisebeschränkung zu einem dieser Orte besteht.
Diese Regelung galt auch schon bei den Länderspielen im Oktober und November. Eine Abstellungspflicht besteht hingegen, wenn die Behörden den Mannschaften eine „spezifische Ausnahmebewilligung“ erteilt haben.
Um angesichts der weltweit unterschiedlichen Corona-Lage weiterhin die nötige Flexibilität zu gewährleisten, hat der Ausschuss auch die im letzten Jahr erlassenen vorübergehenden Maßnahmen hinsichtlich der Registrierung von Spielern verlängert. Spieler dürfen folglich bei maximal drei Vereinen registriert werden und sind während derselben Spielzeit für offizielle Begegnungen von maximal drei Vereinen spielberechtigt.
Fotos: SID
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