Frankfurt/Main (SID) – Bereits auffällig gewordenen Fußballfans darf die Ausreise zu einem Spiel im Ausland untersagt werden – aber nur, wenn es verlässliche Anhaltspunkte für weitere Gewaltbereitschaft gibt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main in einem Urteil am Donnerstag. Ein Mann hatte gegen ein zu Unrecht erfolgtes Ausreiseverbot geklagt.
Der Kläger war im Zusammenhang mit Fußballspielen mehrfach im In- und Ausland strafrechtlich in Erscheinung getreten, wie das OLG mitteilte. Als dieser Ende 2018 zu einem Spiel zwischen Apollon Limassol und Eintracht Frankfurt nach Zypern fliegen wollte, wurde ihm die Ausreise wegen vorausgegangener Gewalttätigkeiten und der Gefahr einer Wiederholung untersagt.
Wie das OLG entschied, könne der Mann nun zwar kein Schmerzensgeld, aber den Ersatz seiner Flug- und Übernachtungskosten verlangen. Das Ausreiseverbot beruhte demnach „nicht auf einer ausreichend ermittelten Tatsachengrundlage“ und war „unverhältnismäßig“, da der Kläger in den vorangegangenen drei Jahren trotz über 100 besuchter Fußballspiele „unauffällig“ gewesen sei. Das Landgericht hatte zuvor die Klage abgewiesen.
Grundsätzlich könne laut OLG ein Ausreiseverbot erfolgen, wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden“ würden. Das gewalttätige Auftreten eines Fußballfans im Ausland gehöre dazu.
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