München (SID) – Pokalstreit und kein Ende: Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat Berufung gegen das Urteil des Münchner Landgerichts eingelegt, wonach er den Erstrundengegner von Bundesligist Schalke 04 neu benennen muss. Außerdem ruft der BFV das zuständige Schiedsgericht in Nürnberg an, um den Kontrahenten der Knappen für das nun vom DFB auf 3. oder 4. November (16.30 Uhr/Sky) terminierte Pokalduell zu finden.
Drittliga-Neuling Türkgücü München fordert den Pokal-Platz für sich ein. Der BFV hatte aber den Regionalligisten Schweinfurt 05 nominiert – und will bei dieser Entscheidung bleiben.
Der BFV habe seit März „immer wieder all die vielschichtigen Interessen in der pandemiebedingt sehr komplexen Themenlage abgewogen“ und stets „einen fairen Ausgleich für alle Betroffenen“ erreichen wollen, sagte Vizepräsident Reinhold Baier. Das Urteil des Landgerichts habe dies allerdings „nur teilweise berücksichtigt, weshalb wir nun die nächsthöhere Instanz anrufen“. Das zusätzliche Anrufen des Schiedsgerichts sehe die Satzung des Verbandes „ausdrücklich so vor“.
Nun soll das Oberlandesgericht in Nürnberg neu entscheiden. Der BFV gab sich „optimistisch“, dass rechtzeitig vor dem neuen Spieltermin eine Entscheidung ergehen wird. Schalke wollte sich auf Anfrage nicht zu der neuerlichen Wendung äußern, Türkgücü kündigte dagegen eine baldige Reaktion an.
Ob am 3. oder 4. November gespielt wird, soll nach der (erneuten) Nominierung des Schalker Gegners durch den BFV bekanntgegeben werden. Durch die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) erfolgte Neuansetzung verschiebt sich das weitere Programm nach hinten. Die Auslosung der zweiten Pokalrunde war ursprünglich für 18. Oktober geplant. Gespielt werden soll sie unverändert am 22. und 23. Dezember.
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