München (SID) – Schalke 04 muss weiter warten: Der Gegner des Bundesligisten in der ersten DFB-Pokalrunde soll durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) neu benannt werden. Dazu forderte die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I den BFV am Mittwoch auf.
Damit könnte Drittligist Türkgücü München, der eine einstweilige Verfügung gegen die Nominierung von Schweinfurt 05 als Schalke-Gegner erwirkt hatte, doch noch zum Zuge kommen. Der BFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) waren gegen diese Verfügung vorgegangen.
„Wir haben die Nominierungs-Entscheidung an den BFV zurückgegeben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Meldung von Schweinfurt 05 nicht auf die Spielordnung des BFV gestützt werden kann“, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Mittwoch. Die Meldung der Unterfranken für den Pokal sei eine „Rechtsverletzung“ gewesen. Es liege „keine fehlerfreie Ermessensbegründung“ seitens des BFV vor.
Die Zeit drängt, obwohl die für Mitte Oktober geplante Auslosung zur zweiten Runde des DFB-Pokals nun erst Anfang November erfolgen soll. Die Austragung ist für den 22. und 23. Dezember geplant.
Am 11. September hatte das Gericht dem Erlass einer einstweiligen Verfügung von Türkgücü gegen den BFV und den DFB stattgegeben. Deshalb musste das für den 13. September angesetzte Erstrundenspiel zwischen Schalke und dem Regionalligisten Schweinfurt kurzfristig abgesagt werden.
Der BFV hatte Schweinfurt bei der Pokal-Nominierung den Vorzug vor Türkgücü gegeben. Die Münchner waren nach dem Abbruch der Regionalliga-Saison aufgrund der Corona-Pandemie als klarer Tabellenführer zum Aufsteiger ernannt worden. Türkgücü machte jedoch auch den Platz im DFB-Pokal für sich geltend.
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