München (SID) – Fußball-Bundesligist Schalke 04 muss sich weiter gedulden: Der brisante Rechtsstreit von Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) um eine Teilnahme am DFB-Pokal geht erst einmal in die Verlängerung. Im Widerspruchsverfahren der Verbände vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Montag noch kein Urteil.
Lutz kündigte für Mittwochnachmittag (15.00 Uhr) eine Entscheidung an. „Die eineinhalb Tage nehmen wir uns noch. Wir werden das alles noch einmal gründlich überdenken“, sagte die Richterin nach der Sitzung im Münchner Justizpalast.
Die Zeit drängt: Bereits am 18. Oktober soll die Auslosung zur zweiten Runde des DFB-Pokals stattfinden. Die Austragung ist für den 22. und 23. Dezember geplant.
Am 11. September hatte das Gericht dem Erlass einer einstweiligen Verfügung von Türkgücü gegen den BFV und den DFB stattgegeben. Deshalb musste das für den 13. September angesetzte Spiel der ersten Pokalrunde zwischen Schalke und dem Regionalligisten Schweinfurt 05 kurzfristig abgesagt werden.
Der BFV hatte Schweinfurt bei der Pokal-Nominierung den Vorzug vor Türkgücü gegeben. Die Münchner waren nach dem Abbruch der Regionalliga-Saison aufgrund der Corona-Pandemie als klarer Tabellenführer zum Aufsteiger ernannt worden. Türkgücü macht jedoch auch den Platz im DFB-Pokal geltend.
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