Das Landgericht Berlin hat in einem Teilurteil die ordentliche Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers von Hertha BSC, Fredi Bobic, bestätigt.
Bobic hatte Klage gegen die Kündigung eingereicht, die zum 30. April 2023 wirksam wurde. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Eine Entscheidung bezüglich der außerordentlichen Kündigung, die am 10. Februar 2023 ausgesprochen wurde, steht noch aus. Der Prozess wird im Mai fortgesetzt.
Den Vorwurf der Bedrohung eines RBB-Reporters nach einem Interview sowie einer möglichen Weitergabe von Geheim-Dokumenten hatte Herthas Anwälte vor Gericht vorgetragen. Sollte Bobic Klage gegen die außerordentliche Kündigung Erfolg haben, hätte er wohl Anspruch auf Lohnzahlungen sowie eine Abfindung.
Das Teilurteil bezüglich der ordentlichen Kündigung aus dem Januar 2023 ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe angefochten werden. Bobic hatte im Februar 2023 beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht, die für Anfang April 2023 angesetzte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde jedoch abgesagt, da Hertha BSC geltend machte, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
SID/FCL