In den letzten Jahren ist der Schutz von Marken und Logos für Profivereine immer wichtiger geworden. In diesem Zusammenhang hat ein Konditor aus Braubach am Rhein ungewollt für Aufsehen gesorgt. Vor über zehn Jahren erstellte er eine Torte, die mit dem BVB-Wappen geschmückt war. Ein Foto der Torte landete in den sozialen Medien, was nun rechtliche Folgen für den Konditor hat.
Borussia Dortmunds Anwälte haben den Konditor kontaktiert und ihm eine Abmahnung geschickt, weil er ohne Lizenz eine Torte mit dem BVB-Wappen verkauft hat.
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Der Konditor war sich des Verstoßes bislang nicht bewusst. Der Verein hingegen ist grundsätzlich daran interessiert, seine Marke zu schützen und von Geschäften, die mit ihrem Wappen gemacht werden, zu profitieren. Eine mögliche Versöhnung zwischen beiden Parteien könnte jedoch in greifbarer Nähe liegen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Sobald der Abgemahnte beweisen kann, dass keine bedeutenden Umsätze erzielt wurden und keine weitere Markenrechtsverletzung begangen wird, zeigt sich Borussia Dortmund bereit, auf Schadenersatzforderungen zu verzichten. Wenn der betroffene Konditor diese Bedingungen erfüllt, sollte sich die Situation schnell entspannen.
Der BVB möchte nicht als Verein bekannt sein, der kleine Unternehmer, die einmalig eine Torte zubereiten, mit enormen Forderungen belastet. Durch diesen Vorfall sind jedoch auch viele Unbeteiligte darauf aufmerksam geworden, dass für solche Aktionen eine Lizenz erforderlich ist – dies trägt zur Wahrung der Markenrechte von Borussia Dortmund bei.