Der unerwartete Tod von Kay Bernstein ist nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen.
Berlin (SID) – Der unerwartete Tod von Kay Bernstein ist nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen. Das erklärte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder nach der Sektion des zu Wochenbeginn verstorbenen Präsidenten von Fußball-Zweitligist Hertha BSC.
„Wir haben keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gefunden und gehen von einem natürlichen Tod aus. Es stehen aber noch toxikologische und histologische Untersuchungen an“, sagte Oberstaatsanwältin Ricarda Böhme als Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem SID. Die Freigabe des Leichnams des im Alter von nur 43 Jahren verstorbenen Bernstein zur Bestattung sei erteilt worden.
Hertha BSC hatte den Tod Bernsteins am Dienstag verkündet. Der tragische Vorfall löste im deutschen Fußball große Anteilnahme aus. Der frühere Ultra Bernstein war seit Sommer 2022 Präsident des Berliner Klubs.
Bild: Bernstein starb im Alter von 43 Jahren (© IMAGO/Revierfoto/SID/IMAGO/Revierfoto)