Frankfurt/Main (SID) – Fußball-Drittligist Carl Zeiss Jena ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit einer richtungsweisenden Klage gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) gescheitert. Das OLG entschied am Dienstag, dass ein Schiedsspruch des Ständigen Schiedsgerichts der 3. Liga „nicht aufzuheben“ sei.
Das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga sei „ein die ordentliche Gerichtsbarkeit ausschließendes echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung“, deswegen verstoße dessen Entscheidung auf Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik seiner Anhänger „nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung“.
DFB-Vizepräsident Rainer Koch äußerte sich zufrieden: „Der heutige Urteilsspruch wird nun final zu Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und zur Akzeptanz der sportgerichtlichen Entscheidungen zur Haftung der Vereine bei Zuschauerfehlverhalten führen.“
Im Sommer 2018 wurden bei drei Spielen im Jenaer Fanblock pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Das DFB-Sportgericht belegte den Klub wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von knapp 25.000 Euro. Die von Jena eingelegte Berufung zum DFB-Bundesgericht blieb ohne Erfolg. Der FC Carl Zeiss erhob anschließend Klage gegen den DFB vor dem Ständigen Schiedsgericht für die 3. Liga. Der Klub beantragte festzustellen, dass der Schiedsvertrag zwischen den Parteien unwirksam sei und scheiterte auch in dieser Frage.
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