Fußball-Bundesligist RB Leipzig hat im Streit um die Ablösesumme von Jean-Kevin Augustin nun vor dem Internationalen Sportgerichtshof Recht bekommen.
Köln (SID) – Fußball-Bundesligist RB Leipzig hat im Streit um die Ablösesumme von Jean-Kevin Augustin nun vor dem Internationalen Sportgerichtshof Recht bekommen. Wie der CAS am Freitag mitteilte, habe er die vom englischen Erstligisten Leeds United eingelegte Berufung zurückgewiesen.
Die angefochtene Entscheidung werde „in vollem Umfang bestätigt“, „einschließlich der Verpflichtung“ von Leeds den Leipzigern die erste Rate der Ablösesumme in Höhe von 6.740.174 Euro zu zahlen (sieben Millionen Euro abzüglich 259.826 Euro als Solidaritätsbeitrag).
Bei dem Rechtsstreit ging es um einen 2020 abgeschlossenen Leihvertrag des Stürmers zwischen Leipzig und Leeds, der eine Kaufverpflichtung in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro Ablöse enthielt. Diese sollte im Falle eines Aufstiegs von Leeds in die Premier League zum Tragen kommen und in drei Raten bezahlt werden.
Da sich die englische Zweitliga-Saison 2019/20 coronabedingt jedoch bis in den Juli zog, hatte es Streit über die Auslösung der Kaufverpflichtung gegeben. Der CAS bestätigte diese nun, obwohl die Spielzeit später als erwartet zu Ende gegangen war. Mittlerweile spielt Augustin beim FC Basel in der Schweiz.
Bild: Fall Augustin: Berufung von Leeds zurückgewiesen (© AFP/SID/ROBERT MICHAEL)