Köln (SID) – Wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen sind bei der Staatsanwaltschaft München I zahlreiche Anzeigen gegen zwei Spieler des alten und neuen Fußballmeisters Bayern München eingegangen. „Wir haben aus dem ganzen Bundesgebiet Anzeigen erhalten“, bestätigte Hans Kornprobst, der Leiter der Behörde, am Mittwoch. Jedoch seien alle Verfahren eingestellt worden. „Das erfüllt auf jeden Fall keinen Straftatbestand“, sagte Kornprobst.
Bei den zahlreichen Anzeigen sei es um ein „Trainingsfoto“ gegangen, „bei dem sich zwei Spieler relativ nahe gekommen sind“. Ein Spieler sei dabei auf den Rücken des anderen gesprungen. Kornprobst stellte klar, dass diese Aktion kein Nachspiel haben werde. Ein Verstoß gegen Abstandsregeln sei keine Straftat, sondern in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Zudem sei es im Fußballtraining normal, dass der Abstand nicht eingehalten werden könnte.