Frankfurt am Main (SID) – Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund ist vom DFB-Sportgericht nach zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 4000 Euro belegt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
In der 89. Minute des DFB-Pokalspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 7. August lief ein Zuschauer mit Dortmund-Trikot auf das Spielfeld und wurde anschließend von einem Ordner aus dem Innenraum verwiesen. Das Spiel musste kurzzeitig unterbrochen werden. Zudem explodierte in der Nachspielzeit ein Böller im Block der BVB-Anhänger.
Text und Fotos: SID
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