Frankfurt/Main (SID) – Drittligist Preußen Münster ist mit seinem Einspruch gegen die Wertung des Punktspiels bei Bayern München II gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch am Donnerstag im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurück. Die Münchner hatten das Spiel am 3. Juni mit 3:2 gewonnen.
Münster war der Ansicht, dass mit der Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen worden sei. Auch gegen die Wertung des 0:1 beim Chemnitzer FC am 16. Juni sowie des 0:1 vom vergangenen Samstag bei Eintracht Braunschweig hatte der Klub aus dem gleichen Grund Einspruch eingelegt. In diesen Fällen stehen Entscheidungen noch aus.
Das Bundesgericht des DFB hatte am 11. Juni bereits eine Verwaltungsbeschwerde der Münsteraner gegen die Ansetzung des 28. (31. Mai) und 29. Spieltags (3. Juni) als unbegründet zurückgewiesen. Der Verein hatte sich zuvor lange gegen die Fortsetzung des Spielbetriebs in der 3. Liga gewehrt. Münster belegt drei Spieltage vor Saisonende mit 38 Punkten einen Abstiegsplatz, zwei Zähler fehlen zum rettenden Ufer.
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