Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Halleschen FC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt.
Frankfurt am Main (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe Höhe von 37.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Direkt nach Anpfiff des Ligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 14. Januar 2023 hatten Halle-Fans eine Blockfahne hochgezogen und zehn Rauchfackeln abgebrannt. Dazu wurden mindestens 40 Bengalische Feuer und acht Knallkörper gezündet. Neun Ordner erlitten ein Knalltrauma.